Die Wahrheit der Praxen

98% aller Praxen entfalten nicht ihr wahres Potenzial

Wie schaffen es manche Praxen, dass sie mit Leichtigkeit durchgehend in neue Behandlungsmethoden investieren, regelmäßig Anfragen von Selbstzahlern erhalten und den Fachkräftemangel geschickt umgehen, während es für die meisten Praxen unmöglich erscheint und sie im Stress untergehen?

Der Wunsch nach mehr Privatpatienten

Wenn Sie ehrlich sind, wünschen Sie sich mehr Privatpatienten und Selbstzahler, da diese mehr Geld einbringen. Das ist nicht verwerflich, sondern für jeden von Vorteil. Es ermöglicht, bessere Leistungen anzubieten und die Qualität der Behandlung zu steigern. Zusätzlich tragen höhere Einnahmen dazu bei, mehr Personal einzustellen und die Arbeitsbelastung zu reduzieren.

Der Glaube an fehlenden Einfluss

Doch viele Praxen glauben nicht, dass sie die Anfragen oder den Typ ihrer Patienten beeinflussen können. Sie nehmen die Situation so hin, obwohl sie sich über mehr privatzahlende Patienten freuen würden. Diese Überzeugung sorgt dafür, dass 98% aller Praxen ihr Potenzial nicht ausnutzen. Dabei könnten sie durch gezielte Maßnahmen viel mehr zahlungsbereite Privatpatienten anziehen.

Die Macht der Webseite

Aus diesem Grund rutscht die eigene Webseite auf der Prioritätenliste weit nach unten, obwohl sie eine Lösung sein kann, um mehr Privatzahler und Selbstzahler anzuziehen. Die Wichtigkeit überzeugender Leistungsbeschreibungen wird daher nicht erkannt. Erfolgreiche Praxen beweisen jedoch, dass überzeugende Webseiten, besonders die Leistungsbeschreibungen, den wahren Unterschied machen – und Wunschpatienten anziehen!

3 Gründe, warum Sie keine Privatpatienten und Selbstzahler anziehen

9 von 10 Praxisinhabern machen diese offensichtlichen Fehler und können daher ihr wahres Potenzial nicht entfalten. Es ist nicht schlimm, wenn diese Punkte auch auf Sie zutreffen, solange Sie sich dessen bewusst werden:

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Grund #1

Orientierung an Kassenarztpraxen

Viele Praxen gestalten ihre Webseiten wie Kassenarztpraxen. Das ist ein großer Fehler. Kassenarztpraxen haben keinen Wettbewerb – sie nehmen einfach Bestellungen an. Wenn Ihre Webseite ähnlich ist, verlieren Sie die Chance, sich abzuheben und zahlungsbereite Selbstzahler anzuziehen.

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Grund #2

Egozentrische Ansprache

Heutzutage möchten Patienten sich selbst informieren und entscheiden, was sie brauchen. Viele Webseiten-Texte haben jedoch einen großen Fehler: Sie sind egozentrisch und sprechen die Patienten nicht einfühlsam an. Statt die Bedürfnisse der Patienten zu berücksichtigen, erzählen sie von den Weiterbildungen und Methoden des Arztes. Das interessiert die Patienten nicht.

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Grund #3

Fehlendes unternehmerisches Denken

Wenn Sie Selbstzahler gewinnen wollen, müssen Sie wie ein Unternehmer denken und handeln. Sprechen Sie Ihre Wunschpatienten an, bevor sie sich selbst diagnostizieren und eine andere Praxis wählen. Beschreiben Sie die Probleme, Bedürfnisse und Ziele Ihrer Patienten besser, als sie es selbst könnten. Seien Sie der Problemlöser und vertrauenswürdige Ratgeber, der Patienten von Anfang an begleitet – vom Erkennen des Problems bis zur Lösung.

Das Erfolgsrezept

So gewinnen Ihre Wunschpatienten

Es ist entscheidend, dass Sie die Bedürfnisse Ihrer Wunschpatienten besser verstehen und kommunizieren können als Ihre Konkurrenz. So werden Sie als vertrauenswürdiger Problemlöser wahrgenommen, der die Patienten von Anfang an begleitet – vom Erkennen des Problems bis zur gewünschten Handlung.

Frühzeitige Ansprache: Fangen Sie Ihre bevorzugte Patientenzielgruppe auf, bevor diese mit der Selbstdiagnose beginnt und sich für eine andere Autorität entscheidet.

Verständnis der Patientenbedürfnisse: Formulieren Sie die Probleme, Bedürfnisse und Ziele Ihrer Wunschpatienten besser, als diese es selbst könnten.

Vertrauensvoller Problemlöser: Werden Sie als Wissensvermittler wahrgenommen, der Hilfesuchende von Anfang an auf der Patientenjourney begleitet – vom Erkennen des Problems bis hin zur gewünschten Handlung.

Der Erfolgsprozess

Diese Aufwärtsspirale erwartet Sie und Ihre Praxis

Mit überzeugenden Texten gewinnen Sie mehr Vertrauen, erhöhen Ihre Einnahmen, investieren in ein starkes Team und steigern so die Qualität und Zufriedenheit in Ihrer Praxis. Nutzen Sie diese Chance, um langfristig erfolgreich zu sein.

1. Vertrauen gewinnen durch überzeugende Texte

Privatpatienten und Selbstzahler anziehen

Überzeugende Website-Texte schaffen Vertrauen und ziehen Privatpatienten an, die auch bereit sind, längere Anfahrten in Kauf zu nehmen, um sich von Ihnen behandeln zu lassen.

3. Investitionen in Personalgewinnung

Stärken Sie Ihr Team

Mit den zusätzlichen Einnahmen können Sie gezielt in die Personalgewinnung investieren. Dies hilft Ihnen, Ihr bestehendes Team zu binden und neue Fachkräfte zu gewinnen, was Ihre Praxis weiter stärkt.

2. Höhere Einnahmen für Ihre Praxis

Mehr Ertrag durch zahlende Patienten

Durch das gewonnene Vertrauen kommen mehr Privatpatienten und Selbstzahler in Ihre Praxis. Diese höheren Einnahmen ermöglichen es Ihnen, direkt in die Verbesserung Ihrer Praxis zu investieren.

4. Weniger Stress und höhere Patientenzufriedenheit

Qualität und Zufriedenheit steigern

Dank eines stärkeren Teams reduzieren sich Stress und Arbeitsbelastung. Dies verbessert die Qualität der Leistungen und führt zu einer deutlich höheren Zufriedenheit Ihrer Patienten.

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

  1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
    1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen ISMAIL Millionen Wege GbR, Ravensberger Str. 20, 42117 Wuppertal (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Autorenleistungen (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. 
    3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung schriftlich ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
    4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
    5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist. 
  2. Leistungen
    1. Der ANBIETER ist auf professionelle Texterstellung (Copywriting) spezialisiert, insbesondere in den Bereichen Marketing (einschließlich Texte für Webseiten, Landingpages, Werbeanzeigen, Videos, Social Media und Printmedien) sowie auf damit verbundene Beraterdienste. 
    2. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern, Kunden oder dergleichen) schuldet.
    3. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
    4. Zur Erfüllung einzelner oder sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen ist es dem ANBIETER gestattet, die Unterstützung Dritter, insbesondere Subunternehmer, in Anspruch zu nehmen.
    5. Bei der Texterstellung werden die Inhalte und Texte besprochen und gemeinsam vereinbart (telefonisch, schriftlich und/oder per elektronischer Mitteilung). Die endgültige Entscheidungsbefugnis über die inhaltliche, semantische und kreative Realisierung der Texte und Inhalte obliegt jedoch dem ANBIETER.
    6. Die Übergabe der Rechte erfolgt erst nach Bereitstellung der endgültigen Fassung von Texten und Inhalten, nach Abschluss aller notwendigen Überarbeitungen und der erforderlichen Korrekturschleifen.
    7. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
  3. Vertragsschluss
    1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, eine Anfrage abzugeben.
    2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
    3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
    4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben. 
  4. Vergütung
    1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß beigefügter Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen - sofern nicht anders vereinbart - jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 
    2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abweichend geregelt - nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
    3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
    4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen. 
    5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.
    6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

  1. Verzug
    1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
    2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
    3. Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
  2. Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
    1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
    2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
    3. Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet. 
    4. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Google Meet, Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
    5. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken. Der KUNDE benennt auf Verlangen des ANBIETERS einen zuständigen Ansprechpartner in seinem Unternehmen. 
  3. Vertragslaufzeit
    1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
    2. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Abschluss der Vereinbarung, spätestens jedoch einen Monat danach, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Zahlungsfristen für die Einrichtungsgebühr bleiben gleich. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungsgebühr bleibt hiervon unberührt.
    3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
    4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Zahlungsbedingungen
    1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Rechnung, Vorkasse, CopeCart, Kreditkarte und PayPal möglich.
    2. Der KUNDE verpflichtet sich, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht.
    3. Alle Rechnungs- und Abrechnungsmodalitäten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, werden elektronisch unter Verwendung der vom Kunden angegebenen E-Mail-Adresse ausgeführt. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Bedingungen wird hiermit ausdrücklich anerkannt.
  5. Haftung auf Schadensersatz
    1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
    2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. 
    3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 
    4. Die Haftung des ANBIETERS für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen eingetreten wäre, also etwa bei der Anfertigung von Sicherungskopien. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
  6. Datenschutz, Geheimhaltung
    1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
    2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. 
  7. Abnahme
    1. Sofern die individuell vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
    2. Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
    3. Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
  8. Urheberrecht
    1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
    2. Der ANBIETER gewährt dem KUNDEN ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht an den im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Texten und Inhalten, ohne jegliche geografische oder zeitliche Einschränkung. Dieses Nutzungsrecht erstreckt sich auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Nutzungsformen, auch solche, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht absehbar waren. Der KUNDE ist nicht berechtigt, die zur Verfügung gestellten Texte und Inhalte kommerziell weiterzugeben oder zu verkaufen; ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Es ist dem KUNDEN strengstens untersagt, die eingeräumten Rechte gegen Entgelt zu verkaufen oder weiterzugeben. Jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung und ihre Bestimmungen führt zu einer strafrechtlichen Verfolgung von Schadensersatzansprüchen des ANBIETERS. 
    3. Der KUNDE räumt dem ANBIETER weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 
    4. Dem KUNDEN ist es untersagt, den Text und/oder Inhalt zu ändern oder zu bearbeiten.
    5. Die Übertragung der Rechte ist an die Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des KUNDEN gegenüber dem ANBIETER geknüpft.
    6. Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.

  1. Widerrufsrecht

Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

  1. Referenznennung

Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium zu Werbezwecken als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie durch den KUNDEN vorgenommen Bewertungen. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Wuppertal.
    2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
    3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
    4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
    5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.

Stand: 01.02.2024

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